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Seit Inkrafttreten der neuen Bildschirmarbeitsverordnung am 20.12.1996 hat jeder Arbeitnehmer an einem Bildschirmarbeitsplatz das Recht seine Sehfunktionen umfassend überprüfen zu lassen. Ziel dieser Verordnung ist
es präventiv Sehbeschwerden, die bei der Arbeit am Bildschirm entstehen können, zu erfassen und zu beheben. Die Durchführung dieser Untersuchung obliegt laut Gesetzgeber einer “fachkundigen Person”. Gemeint ist
hiermit nicht nur wie in der Vergangenheit der Arbeitsmediziner, sondern auch der Augenarzt und der Augenoptiker. Der Arbeitnehmer kann direkt zu seinem Optiker oder Augenarzt gehen und diese Untersuchung
durchführen lassen. Auch VISUS hat sich auf diese Untersuchungen spezialisiert, und bietet jetzt die Möglichkeit auf sehr moderne Art diese Untersuchung machen zu lassen. In Zusammenarbeit mit der City University
wurde eigens für diesen Zweck ein Computerprogramm entwickelt, das die Untersuchung direkt am Bildschirm, also unter absolut realistischen Bedingungen, erlaubt. Geprüft werden dabei alle für die Arbeit am Computer
wichtigen Sehfunktionen, wie die Sehleistung in der Arbeitsentfernung, das räumliche Sehen, das Gesichtsfeld, das Farbensehen, die Augenkoordination und die Arbeitsleistung unter Streß. Ferner werden Probleme,
die mit der Arbeitsplatzergonomie zusammenhängen angesprochen und Empfehlungen für eine effizientere Arbeitsplatzgestaltung gegeben. Diese Untersuchung dient nicht dazu Arbeitnehmer “durchfallen” zu lassen, sondern
soll helfen die Arbeitsplatzsituation zu verbessern, und somit ein streßfreieres und effizienteres Arbeiten am Bildschirm zu ermöglichen. Sollten Sie Interesse an einer solchen Untersuchung haben, so können Sie
gerne einen Termin bei VISUS dafür vereinbaren. Die Kosten für den Test trägt in der Regel der Arbeitgeber.
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